4. Die Genealogie des Geschlechts
25
v. d. Schulenburg, v. Aluensleben, v. Jagow, v. d. Knesebeck, die Schenckenund die v. Bartensleben gebildet wurden. Mit den Vertretern dieser Ge-schlechter wird er nun auch z. B. 3 . April 1353 als Zeuge genannt. ZuBurgstall gehörten Uchdorf und Mahlpfuhl, die später wüst gewordenenOrte Nemen, Nieineck, Wüster- oder Ostmark und halb Briefen. Dazukam Bleest, welches Klaus 3 . Mai 1366 vom Erzbischof verliehenerhielt, auch die wohl damals neu erworbenen Dörfer Beiendorf undMixdorf (1377 schon unbewohnt) nebst Hebungen aus Lotkow undKastel, endlich bedeutende Waldreviere, z. B. der Tanger. Die an-grenzenden Dörfer entrichteten für die Entnahme ihres HolzbedarfsHolzpfennige an den Besitzer von Burgstall.
Was das Verhältnis des Klaus zu seiner Vaterstadt, wo dieUmwälzung der städtischen Verfassung sich vollzogen hatte, anbetrifft,so heißt es in einem Vertrage vom 16 . Dezember 1348 , daß er derStadt nicht näher als vorher treten solle; er solle also aus der Stadtausgewiesen verbleiben. Aber er vergalt nicht gleiches mit gleichem.Er trat mit seinen Brüdern und andern Männern der Gewandschneider-gilde 23 . April 1349 für die Stadt als Bürgen ein, als diese 100 Mk.an die Gebrüder v. Alvensleben für Einlösung von Stadt undSchloß Tangermünde zu zahlen hatte. Damit war die Versöhnungangebahnt. Durch einen Vergleich wurde endlich 1. März 1350 denVertriebenen die Rückkehr gestattet und der Gewandschneidergilde ihrFortbestand als einer von der Billigung des Rates abhängendenInnung gesichert. Dagegen sollte es bei der neuen städtischen Verfassungverbleiben. Die Vertriebenen kehrten nunmehr zurück, unter ihnen auchdie Brüder von Klaus, welche trotz ihrer Mitbelehnung mit Burgstallals Mitglieder der Gewandschneidergilde ihren Stamm in Stendalweiter fortsetzten. Klaus dagegen konnte sich mit dem neuendemokratischen Stadtregiment nicht befreunden und behielt seinen Wohnsitzin Burgstall. Möglicherweise aber kehrte auch er eine Zeitlang in seineVaterstadt zurück und übernahm dort, vermöge seiner kriegerischenTätigkeit, die Stellung eines Hauptmanns über die Glewer oder Arm-brustschützen. Denn am 17 . September 1351 bezeugt der Rat, daß erseinem treuen Bürger KlausBismarck 10^ Mk. an Sold schuldigsei, welchen er im Dienst der Stadt verdient hätte. Er verschrieb ihm