4 Dr. Gg. Schmidt, Das Geschlecht von Bismarck
denen die Sorge für die Verpflegung bei den Zusammenkünften oblag.Auch Männer aus höheren Ständen drängten sich in die Genossenschaft.Diese Gilde wurde offenbar aus den schon vor Gründung der Stadtvorhandenen Burgmannen und aus den bei Gründung der Stadt hin-zugekommenen Kaufleuten gebildet. Diese letzteren waren freie Leute, dieHandwerker dagegen Leibeigene, bis 1345 das Regiment der Zünftean die Stelle der Gilde trat. Vor diesem Termin ist es fraglich, obein als Bürger Bezeichneter einer Handwerksinnung oder der dazu inscharfem Gegensatz stehenden Gewandschneidergilde angehörte.
Später wurde wohlhabenden Handwerkern der Eintritt in die Gildefür ein Eintrittsgeld von 1 Mk. Gold (—168 Tlr.) gestattet; sie mußtenaber ihr Handwerk abschwören, so daß also eine Standeserhöhung mitihnen vorging. Wenn von 52 Familien der aus 106 Geschlechternbestehenden Gewandschneidergilde nicht ein Ratmann hervorgegangenist, so wird damit der Unterschied zwischen den alten Familien undden bomines oovi deutlich bekundet. 10 Geschlechter haben mehr alsdie Hälfte (150) aller bekannten Ratmänner geliefert, die Vlasmenger(Flachshändler) mit 9 Mitgliedern 23, die Schadewachte mit 8 Mit-gliedern 27, die v. Bismarck mit 7 Mitgliedern 13. Das erstge-nannte Geschlecht gehörte dem Kaufmannsstande, das zweite und dritteGeschlecht den Ministerialfamilien der früheren Burgmannschaft deralten Burg an.
Auch Geistliche und Mitglieder des landsässigen Adels befanden sichin der Gilde. Gerade als 1335 ein Bismarck Gildemeister war, wurdeihnen der Eintritt in die Gilde erleichtert. In die Salzwedeler Gildeließen sich sogar die Markgrafen Otto IV. und Ludwig der Ältere alsMitglieder aufnehmen. Die soziale Stellung der Kaufleute wird da-durch gekennzeichnet, daß 1305 die Markgrafen Otto und Waldemareinen Vertrag über die Zahlung der Urbede mit den Rittern, Knappenund sämtlichen Kaufleuten der Mark abschlossen, „welche daselbstLehengüter besaßen".
Von allerhöchster Bedeutung aber für die Beurteilung der Frage,welchem Stande Klaus (Nr. 9) vor seiner Belehnung mit Burgstallangehörte, ist die Tatsache, daß die Belehnung nicht nur für ihn, alseinen in der Verwaltung und in Kriegsdiensten bewährten Mann