Eie erhalten hiemit den Austrag am 26. September l. I. eine vergleichende Nachmessung derin den Rechnungen für 1832., den Jahrs-Abschlüssen für 1832. und den Kassen-Ertractcnfür das dritte Vierteljahr 1833. der von Ihnen verwalteten Kommunal-Kassen aufgenommenenSoll- und Wirklichen-Einnahmen und Ausgaben, Einnahme- und Ausgabe-Reste, Beständeund Vorschüsse für 1832. und vorher nach dem umstehenden Muster aufzustellen und dem vor-gesetzten Herrn Landrathe am 27. September einzureichen.
Die Spalte 3. dieser Nachmessung muß die Summe:
s) der in Spalte 4. des von der Abtheilung des Innern unseres Collcgii unterm 31. De-zember 1827. vorgeschriebenen Musters L>. zu den Kommunal-Rechnungen nachzuwei-senden wirkliche Soll-Einnahme;b>) der Ist-Einnahme, Spalte 5.,c) der Einnahme-Reste, Spalte 6;
3) der Soll-Ausgabe, Spalte 4;e) der Ist-Ausgabe, Spalte 5;k) der Ausgabe-Reste, Spalte 6;
x) der bei den einzelnen Rechnungen verbliebenen Bestände undll) der bei den einzelnen Rechnungen nachgewiesenen Vorschüsse,enthalten. — Sind die Soll- nnd Wirkliche-Einnahmen und Ausgaben in den Rechnungennicht so rccapitulirt, daß die Summe derselben daraus ersehen werden kann, so ist der vor-bezogcnen Nachweisung ein Auszug aus der Rechnung, mit den nachstehenden Überschriften bei-zufügen.
1) Nummer, 2) Bezeichnung der Abtheilung der Rechnung. In dieser Spalte werden dieUnter-Abtheilungen, woraus die Rechnung besteht, z. B. General-Rechnung, Spezial-Rcchnungder Gemeinde dll. dil., Schulden-Rechnung ?c. angegeben; 3) Betrag a. der Soll-Einnahme,b. der Ist-Einnahme, c. der Einnahme-Reste, 3. der Soll-Ausgabe, e. der Ist-Ausgabe,k. der Ausgabe-Reste, der Bestände und k>. der Vorschüsse.
Die Ergebniße des Final-Abschlusses werden Spalte 4 summarisch nachgewiesen und sinddie Spalte 1 der Kommunal-Kassen-Extracte für das dritte Vierteljahr angegebenen Rest-Soll-Einnahmen und Ausgaben, Bestände und Vorschüsse für 1832. nnd vorher in die 5te Spalteder vorbezogcnen Nachweisung aufzunehmen.
Wenn sich zwischen den Rechnungen und den Final - Abschlüssen Unterschiede ergeben, sosind dieselben in der Spalte 6. spcciell zu erläutern und sind in dieser Spalte die richtigen inden Rechnungen und den Kommunal-Kasscnextractcn für 1833. als Rest-Soll-Einnahme undAusgabe, Bestände und Vorschüsse aufzunehmenden Summen anzugeben.
Die nach den Rechnungen und Kassen-Abschlüssen noch ausstehenden Reste an Kommunal-Steuern für 1832. und vorher sind unter Nr. 11. anzugeben und wenn die beim Jahres-Ab-schlusse verbliebenen Einnahme-Neste bis zum 26. September l. Z. noch nicht eingezogen seynsollten, so sind die Hindernisse, welche der Beitreibung dieser Reste im Wege stehen, in derSpalte 6. spcciell anzugeben.
Die Ergebnisse jeder Kommunal-Kasse müssen getrennt nachgewiesen werden.
Nach tz. 22. der Instruktion über die Buchführung vom 31. Dezember 1827. sollen dieFinalabschlüsse, welche gleichzeitig mit denen der Steuerkassen am 26. Januar jedesmal fürdas vergangene Jahr Statt finden müssen, zugleich dazu dienen, genau die Summen nachzu-weisen, welche die Jahres-Rechnungen der Kommunalkassen enthalten müssen, und es ist daherstrenge untersagt, die im Lause des Jahres noch Statt gefundenen Einnahmen oder Ausgaben