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Verordnungen und Instruktionen über die Verwaltung der direkten Steuern und öffentlichen Kassen für den Regierungsbezirk Düsseldorf : amtlicher Abdruck
Entstehung
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Communal-, Armen-, Kirchen und Deich-Kassen keine besondere Verhandlungen auf,und werden die bei den Revisionen dieser Kassen zu machenden Bemerkungen in Be-ziehung auf die Buchführung und Beitreibung auf den Titelblattern der bezüglichenExtracte angegeben.

Diese Bemerkungen werden von den Rcndanten und den Kassen-Revisoren vollzogen.

17. Außer den gewöhnlichen monatlichen Revisionen müssen alle Kassen jährlich wenigstenseinmal außergewöhnlich revidirt werden.

Die mit diesen Revisionen von mir beauftragt werdenden Beamten haben hiebet außer denin meinen Verfügungen enthaltenen besonderen Auftragen nachstehende Vorschriften zu befolgen.

18. Mit der Aufnahme der baaren Kassen-Bestände und der als baar geführt werdendenund zu verzeichnenden Belege ist der Anfang zu machen und ist in der dicscrhalb nach H. 27.aufzunehmenden Verhandlung anzugeben, weshalb die Abscndung der Belege zur Haupt- resp.Kreis-Kasse oder die definitive Verausgabung derselben noch nicht Statt gefunden hat.

19- Hierauf sind die im H. 7. benannten Einnahme-und Ausgabe-Journale, so wie sieliegen, unmittelbar hinter der letzten eingetragenen Post mit dem Rcvisions-Vermcrk zuschließen.

Sodann hat der Revisor:

20. sich die Manuale der Domänen-, Forst-, Rhein-Warden-, Gemarken-, Schulfonds-,Gymnasial-Fonds-Kasscn, die Hauptbücher der dirccten Steuern, und die Communal-Stcuer-He-berolten vorlegen zu lassen und hieraus 20 bis 30 in Rückstand gebliebene Pflichtige, welcheauf die zu zahlenden Betrage entweder noch nichts oder nicht im Verhältnisse nach der Fällig-keit Zahlung geleistet haben, auszuziehen.

Hierüber sind für die einzelnen Bürgermeistereien in denen die im Rückstände gebliebenenPflichtigen wohnen, Verzeichnisse mit nachstehenden Uebcrschristen aufzustellen:

n) laufende Nummer;

d) Namen der in Rückstand gebliebenen Pflichtigen;

c) Namen der Bürgermeisterei;

ck) Hausnummer;

e) Nummer des Etats, Hauptbuches oder Comm-unal-Heberollc;

k) Bezeichnung des Jahrganges;

A) „ der Gefälle;

ll) Betrag der zu zahlenden Gefälle;

i) Hierauf sind gezahlt;

k) Mithin in Rückstand geblieben;

1) Bemerkungen des Bürgermeisters: ob die Quittungs-Bücher, Steuerzcttel ?c. bciliegenoder Angabe der Ursache, weshalb dieselben nicht haben eingezogen werden können.

Sind nach dem letzten Kasscn-Aufnahme-Protokolle, welches der Revisor sich hat vor-legen zu lassen, noch Reste an directen- und Kommunal-Steuern aus den Vorjahren