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Die Wahrscheinlichkeitsrechnung in ihrer Anwendung auf das wissenschaftliche und practische Leben
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zahlreiches Tribunal bcydc sehr nahe gleich werden und die Halsteder Richter für/ die Hälfte aber gegen die Strafe ist/ wodurchdas Resultat ganz unentschieden bleibt. Dasselbe wird der Fallseyii/ wenn auch die Majorität der Stimmen statt 2 irgend einegrößere Zahl wäre: so daß also die Besorgnis; eines unrichtigenUrtheils und daher auch die Unsicherheit des Angeklagten destogrößer wird/ je größer die Anzahl der Richter ist. Ist diese Ma-jorität z. B. 10/ so hat man für ein Tribunal

Bejahende. Verneinende,von 10 Richtern 10 . . . 020 15 ... 530 20 . . . 10100 54 ... 451000 505 .. . 4g5also wieder diese Annäherung des Verhältnisses zur Einheit zwi-schen den bejahenden und den verneinenden Stimmen.

Im Gegcntheift/ wenn maii/ statt dem arithmetische»/ dasgeometrische Verhältnis; für die Majorität festsetzt/ so wird dieSicherheit des Urtheils immer desto größer/ je größer die Anzahlder Richter ist. Wird z. B. angenommen/ saß das Urtheil nurvollzogen werden kann/ wenn zwey Drittheile der Richter fürdietStrafc stimme» / so ist die Wahrscheinlichkeit eines Jrrthumsbey 6 Richtern nahe und Key zwölf Richtern wird diese Wahr-scheinlichkeit beträchtlich kleiner. So hat man unter dieser Voraus-setzung bey einem Tribunale

Bejahende. Verneinende,von 5 Richtern 3 . . . 210 6 ... 420 12 ... 850 30 . . . 20100 00 . . . 401000 000 . . . 400 u. s. w.

Überhaupt ist die Wahrscheinlichkeit einer fehlerhaften Sen-tenz gleich 0.254, wenn 5 Stimmen von 8 zur Verurtheilunghinreichen; aber nur mehr 0.133, wen» 3 Stimmen von 12hinreichen; sie ist 0.045, wenn 9 Stimmen von 12 erfordert wer-