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und 5V der entgegengesetzten Meinung sind, so ist offenbar dieWahrscheinlichkeit, daß die Meinung eines jeden dieser Nichter,alle gleich gerecht vorausgesetzt, die wahre sey, nahe gleich d. h.nahe der Wahrscheinlichkeit des Gegencheils gleich, daß nämlichseine Meinung nicht die wahre sey. Sind sie aber alle derselbenMeinung, so ist jene Wahrscheinlichkeit jedes"einzelnen Richtersnahe gleich der Einheit oder der Gewißheit. Außer diesen beydcnExtremen kann nur die Größe des Verhältnisses der einen Stim-men über die andern entscheiden, und dieses Verhältnis; kannvon ^ bis 1 wachsen. Wenn in einem Tribunale von 8 Richtern5 Stimmen zur Verurthcilung des Angeklagten erfordert wer-den, so ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Sentenz ungerecht ist,größer als Sind nur 6 Richter und werden 4 Stimmen erfor-dert, so ist jene Wahrscheinlichkeit kleiner als Der Angeklagtegeht daher bey dieser Reductio» der Richterzahl sicherer. In Hey-den Fällen ist die Majorität der Stimmen um 2 größer, da indem ersten Falle für die entgegengesetzten Meinungen 5 und 3und in dem zweyten Falle 4 und 2 Stimmen waren. So langediese Majorität immer dieselbe bleibt, wird die Wahrscheinlichkeiteines fehlerhaften Urtheiks immer größer, je größer die Anzahlder Richter ist, welches auch diefe Majorität der Stimmen ist,wenn sie nur immer dieselbe bleibt. So werden in unserm Vey-spiele zur Fällung eines Urtheils bey einem Tribunale von bloßzwey Richtern 2 für und keiner gegen die Strafe, also die Tota-lität der Stimmen erfordert. Im Gegentheilc müßten bey einemTribunale erfordert werden
von 4 Nicht, für die Strafe Z u. f. die Losspr. 1 St!»«., Verhält««. 3
6 — — 4 2 — — 2
5____ 1.67
16 — — 6— — 4-.^. i.sg'50 — — 26 — — 24 — — 1.03100 — — 51 — — 40 — — 1.041660 — — 501 — — 400 — — 1.004Diese Tafel zeigt, daß sich das Verhältnis; der positivenStimmen zu den negativen, je größer die Anzahl der Richterwird, desto mehr der Gleichheit nähert, bis endlich für ein sehr