Druckschrift 
Die Wahrscheinlichkeitsrechnung in ihrer Anwendung auf das wissenschaftliche und practische Leben
Entstehung
Seite
21
Einzelbild herunterladen
 

21

immer wird es unmöglich scyn, den Grad der Wahrscheinlichkeitdes Verbrechens, der zu einer Verurteilung nöthig ist, mitGewißheit anzugeben. Jeder Richter wird, in dieser Beziehung,seinem innern Gefühle folgen müssen, das durch die Kenntnißder Gesetze und der Nienschen, durch Umsicht, Scharfsinn undendlich durch viele vorhergegangene Erfahrungen bey ahnlichenFällen bestimmt und unterstützt wird. Die Auslösung jenes Pro-blemlos hängt auch von der Größe der Strafe ab, welche derVerbrecher erleiden soll. Ohne Zweifel werden die Beweise fürTodesstrafe eines ganz anderen Gewichts scyn müssen, als die fürein Gefängniß von einem oder einigen Jahren. Die Strafe mußüberdieß dem Verbrechen angemessen seyn, und schwere Strafenauf leichte Verbrechen gesetzt, tragen nur dazu bey, viele Schul-dige ganz frey zu sprechen. Das Prodnet der Wahrscheinlichkeit,daß das Verbrechen in der That begangen worden ist, in dieGröße dieses Verbrechens ist das Maß der Gefahr, welches ausder Freysprcchung des Schuldigen für die Gesellschaft entstehenkann.

Welches äst aber die Wahrscheinlichkeit, daß ein solches Ur-theil, wenn es durch die Mehrheit der stimmenden Nichter aus-gesprochen wird, in der That gerecht ist? Die Majoritäteiner einzigen Stimme i» einem zahlreichen Tribunale zeigt an,daß der Gegenstand, um den es sich handelt, noch sehr zweifel-haft und daß daher in diesem Falle die Verurtheilnng des Ange-klagten den Gesetzen der Humanität, dieser Beschützerinn der Un-schuld, entgegen ist. Die Totalität aller Stimmen im Gegentheilegibt eine sehr große Wahrscheinlichkeit, daß die ausgesprocheneSentenz gerecht ist. Aber diese Totalitär als nothwendige Bedin-gung einer schweren Strafe aufzustellen, geht eben so wenig an,da dann ohne Zweifel zu viele Schuldige ungestraft bleiben wür-den. Man muß daher, um diese Heyden Extreme zu vermeiden,entweder die Anzahl der Richter vermindern, wenn man ihreUnanimität als Basis der Verurrheilung aufstellt, oder man muß,bey einer größeren Anzahl von Richtern, auch die Majorität derStimmen vergrößern, die zu einem Urtheile erfordert werden.

Wenn in einem Tribunal von KU Richtern 51 der einen,