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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
Entstehung
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des Ueberströmens zugefallen, dach erst im 82sten Lebens-jahre in den Genuß des Maximums von 150 Thlr.gelangen. Gegen diesen Calcul läßt sich einwenden,daß er blos auf Hypothesen beruhe. Dieses mag seyn,allein diese Hypothesen beruhen ans Voraussetzungen,ohne welche die Reut.-Vers. - Anst. gar nicht bestehenkann. Auch kann man von andern Hypothesen aus-gehen, durch welche das Steigen der Rente bis zumMaximum weiter hinausgerückt wird, namentlich vonder Hypothese, daß die IIV. Cl. wenig Theilnehmerfinden, was leicht geschehen konnte, wenn das Publi-kum, durch die scheinbaren Wirkungen des Ueberströmensgeblendet, seine Gunst vorzugsweise der I. Cl. zuwendet,wie dieses in der Stuttg. allg. Nentenanstalt der Fall ist.

Was das Uebcrströmen der Jahresgesell-sch asten (als Gegensatz des Ueberströmens inner-halb einer Jahresgesellschaft) betrifft, so wirkt diesesauf das Steigen der Rente sehr langsam und dieseWirkung ist, wenigstens für den Anfang, unbedeutendund dabei regellos. Das Rentencapital der überströ-menden Jahresgesellschast wird in 20 Theile zersplittert,die sehr ungleich seyn können, weil die Rentencapitaliender 20 nächstfolgenden jüngsten Jahresgesellschaften zumVertheilnngsmaßstab genommen werden. Zuerst ist esdie I. Cl. der 12 nächstfolgenden und die II. Cl. der