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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
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der Zsten Jahresgesellschaft gar keinen Vvrtheil ziehen,und daß sie somit ans das Ueberströmen innerhalb derJahresgesellschaft beschränkt bleiben. Die Bestimmung,daß das überströmende Nentencapital einer Jahresgesell-schaft auf die zwanzig ältesten Jahresgesellschaftenoertheilt und je der ältesten Classe derselben zufal-len solle (tz. 24 der Statuten), ist daher, wörtlich ge-nommen, illusorisch, und muß ohne Zweifel so ausgelegtwerden: die Vertheilung solle auf die zwanzig nächst-folgenden Jahresgesellschaften, welche noch nicht durchMaxima gesättigt sind, in der Art geschehen, daß dabei, insofern in einer Jahresgesellschaft noch mehrere Classenvorhanden sind, stets die ältere Classe vor der jünger»den Vorzug habe.

Es würde uns zu weit führen, wenn wir die Wir-kungen des Ueberströmens der Jahrcsgescllschaften weiterverfolgen wollten, und es genügt uns, gezeigt zu haben,daß diese Wirkungen ganz regellos und ungleich sind,so daß die eine Jahresgesellschaft und die eine Classedaraus Vortheil zieht, die andere nicht.

Ueberhaupt aber ist das Ueberströmen ein Gaukel-spiel, mittelst dessen man die jetzt und künftig sich bil-denden Jahresgesellschaften als eine zu Gewährung ge-genseitiger Vortheile verbundene Genossenschaft darzu-stellen sucht, während eine solche Genossenschaft nur