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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
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Die Tontinenrente wird erst im höchsten Lebensalterso ergiebig, daß sie diesen Zweck erfüllen kann, wie siedann nach Tafel II. für Personen, die der Tontine imSten Lebensjahre beitreten, im 70sten Lebensjahre erstdas Fünffache, und erst im 80sten Lebensjahre das Sech-zehnsache ihres ursprünglichen Betrags erreicht.

Für das mittlere Alter leistet die Tontine ohnediesnur wenig, indem die Rente in den Jahren, wo dieLebenskraft am größten ist, sehr langsam steigt, so daßsie z. B. bei denen, welche der Tontine im Sten Lebens-jahre beitreten, erst gegen das Slste Lebensjahr, also ineinem Zeiträume von 4« Jahren das Doppelte ihresursprünglichen Betrags erreicht. Geschieht der Beitrittnoch vor der Geburt, so steigt zwar die Rente schon imISten Lebensjahre auf das Doppelte, dagegen ist, wegender großen Sterblichkeit in den ersten Lebensjahren, dieWahrscheinlichkeit, das Capital zu verlieren, um so größer,und daher ein so frühzeitiger Beitritt wenigstens dannnicht zu rathen, wenn mit neugeborenen Kindern solche,die um ein oder mehrere Jahre älter sind, in eine Classevereinigt werden.

Aus Vorstehendem ergibt sich, daß die Tontineden Namen einer Versorgungsanstalt nur in soferneverdient, als man in derselben mittelst einer mäßigenEinlage eine bedeutende Rente für das höchste, nicht