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welche nach dem Aller der Mitglieder in K Classenabgetheilt wird, nämlich:
I. Classe von 0 bis zum 12tenII. „ über 12 ), » 24 »
II!- » )? 24 „ » 33 »
IV. » >, 33 » „ 43 >,
V. >, » 43 >, » 33 „
VI. „ „ 33 und darüber.
3) Jedem Mitgliede wird nach Maßgab der Classe,der es angehört, eine ursprüngliche Rente ausge-worfen, welche von dem 1. Jan. des auf den Eintrittin die Anstalt folgenden Jahres zu lausen anfängt, undam Schlüsse desselben Jahres erstmals verfällt.
Die ursprüngliche Rente beträgt in der
I. Classe 3 Procent x
II. » 3'/z » I
III. „ 3'/- >> !
/ der Einlage.
IV- »4 „ i
V- » 4^/z „ I
VI. ,1 5'/s »
4) Zu Deckung der ursprünglichen Rente wird fürjedes Mitglied ein Rentencapital ausgeschieden,welches nach dem vorläufig angenommenen Zinsfußvon 4 Procent, dem 23fachen Betrage der ursprünglichenRente gleichkommt, und somit beträgt für die
Lebensjahre ein-schließlich.