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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
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kosten betragen, die Capitalien der aussterbendenClassen dagegen keinen weitern Abzügen unterliegen.So konnte sich dann die Preußische Rent.-Vers.-Anst.als ein Institut ankündigen, ^das lediglich demGemeinwohl gewidmet ist, und dessen Einkünfte,ohne die mindesten Vortheile für die Begründerderselben nur dazu bestimmt sind, die in den Statutenenthaltenen Verheißungen zu erfüllen, überhaupt zumWohl der der Anstalt Beitretenden zu dienen^ (s.Einleitung zu den Statuten).

Wenn nun der Verfasser die Absicht, in wel-cher die Anstalt gegründet worden, vollkommen an-erkennt, so hat er es blos mit der Frage zu rhun,ob die Einrichtung der Anstalt ihrem Zweck entspreche,eine Frage, deren unpartheiische Erörterung selbstdenen nicht mißfallen wird, welche sich für dieErhaltung und das Gedeihen der Anstalt interessiren.

Das, was in dieser Abhandlung über diePreußische Rcnt.-Vers.-Anst. gesagt wird, findet imWesentlichen auch auf die Badische allg. Versor-gungsanstalt Anwendung, welche mit jener so ziem-lich übereinstimmt.

Da übrigens das Problem einer wohleinge-richteten Rentenanstalt darin besteht, das eingelegteCapital zum Vortheil des Rentners vollständig