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Die Wahrscheinlichkeitsrechnung und ihre Anwendung auf das wissenschaftliche und praktische Leben
Entstehung
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211
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Pensions - und Wittwcnkassen. Z I l

the einer bis zum Aussterben der Besitzer zu zahlenden Leib-rente ist.

§. 178. Was die Versicherung eines Kapitals anbelangt,das der Wittwe beim Tode des Mannes auszuzahlen ist, so istdie Bestimmung des Werthes einer beliebigen versicherten Sum-me, die beim Tode des Ehemannes an die Wittwe bezahlt wer-ben soll, etwas umständlicher, als die im vorigen §. angeführtenFälle sie erforderten. Diese Bestimmung geschieht nämlich auffolgende Weise. Man bezeichne durch eine Person, die umein Jahr alter ist als der Ehemann, durch KQ, aber eine umein Jahr jüngere Person, nehme den um die Einheit vermehr-ten Werth einer Leibrente für die Verbindung KI.,. ,>V (wo >Vdie Wittwe bedeutet) als Multiplicandus, die Zahl der Lebendenvon dem Alter der Person Kl ^ aber als Multiplicator, unddividirc das Product durch den Werth eines Kapitals1 Thaler nach einem Jahre. Ferner multiplicire man denWerth einer Leibrente für die Verbindung KQ, KV mit der Zahlder Lebenden von dem Alter der Person KI-^, ziehe das Productvon dem vorhin gefundenen Quotienten ab und dividire denNest durch die Zahl der Lebenden von dem Alter der Person desEhemannes. Hierauf ziehe man diesen neuen Quotienten vondem baaren Werths eines Thalers, der bei der Trennung derEhe zahlbar ist, ab, und multiplicire den gefundenen Nest mitder Halste der versicherten Summe, so hat man endlich den ge-suchten Werth eben dieser versicherten Summe.

Ist auf diese, freilich ziemlich umständliche, Weise der baareWerth der gegebenen Summe, die beim Tode des Ehemannesbezahlt wird, sobald die Wittwe noch lebt, bestimmt worden; soläßt sich dann auch der baare Werth derselben Summe, diebeim Tode der Wittwe zahlbar ist, sobald der Wittwer nochlebt, sehr leicht bestimmen, indem er gleich ist dem Unterschiedzwischen dem oben gefundenen Werthe und dem baaren Werthederjenigen Summe, die bei der durch Tod erfolgten Trennungder Ehe auszuzahlen ist.

Schlußbemcrkung. Alle Pensions- und Wittwenkassen,die bis jetzt begründet wurden (von der 1761 ilmrillnblo sooivtvot' i ^oncloir an bis zu den neuesten deutschen Wittwenkassen, derPrager, Wiener, u. s. w.), waren oder sind so angelegt, daßes nicht befremden darf, sie entweder bald wieder eingegangenoder doch bald eingehen zu sehen, sobald man ihre Grundlagenund die zum Behuf derselben angestellten Untersuchungen undRechnungen kennt. Ich-ic-s seinen obsorv. ou rovors.

daß es in England (und dieß gilt völlig auch von dendeutschen Anstalten dieser Art) viele auf eine gefährliche Basisconstituirte Wittwenkassen gäbe, weil bei ihnen die Werthe derWittwenrentcn oder Wittwcnactien nicht nach allein richtigenPrincipien, sondern meistens nur nach sonderbaren und vagen