70 Zweiter Theil. Erster Abschnitt. Viertes Capitel.
erste zu erfüllen, da eine solche genaue Kenntniß meistens kaumzu erlangen, und folglich auch nur sehr schwer in Rechnung zunehmen sein wird. Denn wie könnte wohl die Beschaffenheitoder der Grad der Einsicht und Unparteilichkeit eines jeden Vo-tirenden durch Zahlen völlig genau dargestellt werden, und wasmüßte die Einheit oder das Maaß hierzu sein?
§. 41. Es giebt indeß einige auf die Erfahrung gegründete,von der Wahrscheinlichkeitsrechnung bestätigte Sätze, die zu einerwenigstens indirecten Beseitigung des nachtheiligen Einflussesdienen werden, den ein größerer oder geringerer Mangel anKenntniß der Einsicht und Unparteilichkeit der Stimmenden aufden Werth und die Sicherheit der Majorität und der Entschei-dung ausüben kann. Diese Sätze sind nun zwar ganz allge-mein, jedoch wird ihre möglichste Berücksichtigung bei der Wahlder Personen, aus denen die Gesellschaft gebildet werden soll,den möglichst besten Erfolg hinsichtlich der Abstimmungen undEntscheidungen gewähren. Einige solcher allgemeinen Sätze sindfolgende: 1) Jedes Mitglied muß sittliche und Schulbildung ge-nossen haben; 2) richtig zu denken vermögen; 3) möglichst ge-nau mit dem Gegenstände, um den es sich eben handelt undüber welchen abgestimmt werden soll, bekannt sein; 4) von all-gemein herrschenden Vorurtheilen seiner Zeit nicht eingenommensein; 5) ohne alle Leidenschaft und Parteilichkeit, bloß die Wich-tigkeit der zu entscheidenden Frage im Auge behaltend, nach sei-ner wahrhaften innern Ueberzeugung seine Stimme abgeben; dochvorausgesetzt, daß diese Ueberzeugung nicht gleich auf die ersteAnsicht der Sache gefolgt sei, da dieselbe gar oft trügt, undmithin die Wahrheit nicht stets zugleich auch wahrscheinlich ist;6) muß auch die Gesellschaft aus desto mehr Personen zusam-mengesetzt werden, je größer dasjenige ist, welches durch die Ge-sellschaft rcpräsentirt oder vertreten werden soll.
§. 42. Sind daher bei Constituirung einer gewissen Ver-sammlung diese allgemeinen Sätze nicht unberücksichtigt gelassenworden, und wird nach jeder erfolgten Abstimmung, welche einenur geringe Majorität herausgestellt hat, deren Verhältniß zurMinorität mit dem, von der Versammlung ein für alle Mal fest-gesetzten, geometrischen Verhältnisse vor der sich nach der Stim-menmehrheit richtenden Entscheidung erst gehörig verglichen; —so werden dadurch, vorausgesetzt, daß die Gesellschaft je-derzeit vollzählig sei ^), die Anfangs erwähnten Hauptbe-dingungen gewiß erfüllt, die sich ergebenden Majoritäten folglichund die nach diesen vorzunehmenden Beschlüsse der Versamm-
5) Es ist aus leicht aufzufindenden Gründen unerläßlich, daß, wenneinige Mitglieder zu erscheinen behindert sind, dann deren Stellvertretereinberufen werden.