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die Geistlichen keine Anstellung von weltli-chen Behörden annehmen.
Nur Einmal, so viel ich mich erinnere,fragte mich die Regierung in Cöln, was ich,da sie beabsichtige, den N. zum Schulpfle-ger des Bezirks N. anzustellen, was ich dazusage?
Da ich nun wußte, daß der N. gar nichtzum Schulpfleger qualisicirt war, so antwor-tete ich solches der Regierung, und gab zu-gleich zwei oder drei Andere, als zu demfraglichen Amte Qualisicirte, an; worauf dieRegierung erwiederte: Sie habe mich garnicht nach der Oualisication des N., sondernnur fragen wollen, ob sich das Schulpfleger-Amt mit den seelsorglichen Obliegenheitendes N. vereinigen lasse; ich beantwortetedann dieses Schreiben mit einer Verwah-rung der Rechte der Kirche auf die Schule, ßUebrigens hat die Regierung, ni knllor, hiernur ausgesprochen, was dem weltlichen Schul-