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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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Ich glaube nicht, daß es nöthig sein wird,hier in Beziehung aus irgend eine der er-wähnten Gegenstande etwas zu sagen, ausserin Beziehung auf den zuletzt angeführten,nämlich was die Unterhaltung der Geistlichenbetrifft, wo allerdings ein Maß zu haltenist, da eben hier die Gefahr eintreten kann,daß einzelne Geistliche dem Geize oder derUeppigkeit sich hingeben. Dabei ist jedochzu bemerken:

Istens, daß der Fall, wo die Kirche ihreGeistlichen unmittelbar selbst unterhal-ten müßte, doch nur da eintritt, wo dieKirche beraubet, verarmet ist;

2tens, wo aber das nicht der Fall ist,wo noch keusliein sind, also die Geistlichenfeste Einkünfte, und vielleicht sehr, demersten Anblicke nach zu beträchtliche Einkünftehaben, da würde doch wohl sehr selten derFall eintreten, daß ein Geistlicher sich demGeize oder der Ueppigkeit hingäbe, wo dieKirchenzucht gehandhabet wird, gehandhabetwerden kann, wo nicht die freie Ausübung