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Bischof für seine Diöcese, und nur Er dasRecht, diese Zahl zu bestimmen. Auch kannnur der Bischof wissen, wie viel nöthigsind, wie viel jährlich im Durchschnitte, beiden gewöhnlichen Umstanden, in den geistli-chen Stand aufgenommen werden müssen,damit das Bedürfnis! gedeckt werden könne.
Jede hemmende Einmischung in dieserBeziehung, woher immer sie komme, welcheimmer sie sei, ist ein tiefer Eingriff in dasinnerste Leben der Kirche; und zwar um somehr, je ungegründeter der Vorwand ist, dieKirche möchte dem Staate zu viele, so vieleSubjekte entziehen, daß das Bedürfniß desStaats an Personen nicht mehr gehörig ge-deckt werden könne; je mehr die Kirche durchdie ihr überkommene Beraubung gezwungenwird, sich auf die nöthig ste Zahl der Per-sonen zu beschranken; welche nöthigste Per-sonen zu unterhalten sogar die Kirche oftdurch ihre Armuth gehindert wird.