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ge als dem Staate angehörend, ansehen,eine andere Ueberzeugung beibringenkönnen.
Die Gymnasial - Schüler haben noch keinbestimmtes Fach, noch keinen Standgewählt; (Ausnahmen machen jene, wel-che in die Gymnasien treten, um nureinige Schulen mitzumachen, dann aber zuirgend einem Gewerbe überzugehen) Bei-des aber geschieht bei ihrem Austrittaus den Gymnasien. Was die Stan-dcswahl betrifft, so ist dieselbe von dergrößten Wichtigkeit, da von der Stan-deswahl wohl ganz vorzüglich das zeit-liche Wohl und das ewige Heil nichtblos des Wahlenden, sondern auch der-jenigen abhangt, mit welchen der Wah-lende durch seine Standeswahl, wahrendseines Lebens, in besondere Berührungkommen wird. Auch denkeich, daß keinChrist glauben werde, daß Gottsich umdie Standeswahl der Jünglinge nichtbekümmere — Er, vor dem alle Haare