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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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dungs-Anstalten haben könne, sondern, daßes auf die Lösung der Frage ankomme: obnicht auch die Kirche Schul- und Bildungs-Anstalten haben solle, haben müsse? ob nichtdiese Anstalten, wenn etwa nicht ausschließ-lich, doch ganz vorzüglich zum Bereiche derKirche gehören. Wir müssen hier die Be-stimmung, den Beruf der Kirche, und dieBestimmung, den Beruf der Staaten erwä-gen und zusammen halten, mit der Bestim-mung der Schul- und Bildungs-Anstalten.

Die von Gott angeordnete Bestimmungder geselligen Verbindungen unter Menschen,die wir Staaten nennen, ist offenbar die:das Recht, die äußere, das heißet, die inWorten und Werken sich bekundende Gerech-tigkeit zu handhaben; jedes Recht, einzelnerwie moralischer Personen, wider jeden An-griff zu schützen; die Sicherheit der Perso-nen und des Eigenthums zu wahren; dasfriedliche Zusammenleben der Unterthanen undden Frieden nach Aussen hin gegen Nachbar-

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