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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
Entstehung
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Der vorschlägt? oderDer genehmiget?

Wenn das Recht sein sollte, so müßte diesesRecht in der Landeshoheit gegründet sein, wodann dem Episcopat die Verbindlichkeit auf-liegen würde, die Genehmigung Seitens derGouvernements für die Handlungen der bi-schöflichen Gewalt vorläufig einzuholen; dieheidnischen Kaiser, der arianische Kaiser Con-stantius hatten eben dieselbigen Rechte gehabt,der Kaiser von China hatte dieselbigen Rechte,die Apostel und ihre Nachfolger hatten die-selbige Verbindlichkeit gehabt, die Missionairsin China hatten dieselbige Verbindlichkeitwie würde das Christenthum sich dann habenverbreiten können ? wie könnte es sich verbreiten?

Und obgleich Gott die Verbreitung desChristenthums will, hatte Gott in die Lan-deshoheit Rechte gelegt, welche die Verbrei-tung des Christenthums unmöglich machen!Die Kirche wäre auch nicht mehr eine Kirche,sondern eine Dienstmagd des Staats, eine