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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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tholiken nichtkatholischen Landesherren, alsihren künftigen Regenten, zugewiesen; aberdas hatte auf die Unabhängigkeit, auf dieSelbstständigkeit der Kirche keinen rechtlichenEinfluß; ich sage, keinen rechtlichen Ein-fluß, denn der Kirche konnte ihr unan-tastbares , weil auf die alte Lehre fußen-des Recht der Selbstständigkeit und Unab-hängigkeit nicht genommen, noch geschmä-lert werden.

Aber, höre ich hier einwenden, soll auchvon protestantischen Regenten gefordert werden,daß sie die Selbstständigkeit der römisch-ka-tholischen Kirche anerkennen, so würde jadem Gesagten zufolge eben dadurch auchgefordert, daß die protestantischen Regentenanerkennen sollen : die römisch - katholischeKirche sei die vom Heilande gestiftete Kirche,das heißet: daß sie aufhören sollen, prote-stantisch zu sein. Ich erwiedere darauf Fol-gendes: