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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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kehren können, um zu untersuchen, was inder ganzen Welt gelehrt und geglaubet, be-kennet wird, bis dahin gelehrt und geglau-bet, bekennet worden ist; daß sie das Zeug-niß selbst völlig frei ablegen können, undzwar Alles so, daß nicht der geringste Ver-dacht obwalten könne, als hatten sie sichvon irgend etwas sonst, als allein vom hei-ligen Geiste leiten lassen. Auch hat jeder Ka-tholik das Recht zu fordern, daß es völligklar in die Augen falle, daß das, was fürden Ausspruch, für das Zeugniß, als Zeug-niß der Wahrheit ausgegeben wird, wirklichdas vom Episcopate gegebene Zeugniß sei.

Ich habe hier von einem Rechte gespro-chen und gesagt: Zeder Mensch habe diesesRecht. Diese Behauptung gründet sich darauf,daß jeder Mensch das Recht hat zu fordern,daß die Wahrheit nicht abhanden komme, daßes ihm möglich sei, die Wahrheit mit Sicher-heit zu finden, ein achter römisch-katholischerChrist zu werden, zu sein und zu bleiben.