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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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wirklichen Rechten des Staates (von ver-meintlichen, oder selbst gemachten Rechtenkann hier keine Rede sein) in Widerspruchwaren, dann natürlich kein Gouvernementmit der Kirche in Frieden leben könnte;wenn aber die Rechte der Kirche die wirk-lichen Rechte des Staats, und umgekehrtdiese jene gar nicht berühren; wenn die Wirk-samkeit Beider harmonisch sein kann, undder Sachennatur zu Folge harmonisch seinsoll, dann versteht sich von selbst, daß Staatund Kirche nicht allein friedlich mit einanderleben können, sondern auch sollen.

Ich habe schon gesagt: daß ein dauern-der, wahrer Friede fußen müße auf die wech-selseitige Anerkennung und Achtung der jeder-seitigcn Rechte; da aber die Rechte der Kir-che nicht immer gehörig beachtet werden, somüßen die Rechte der Kirche, aber auch dieVerletzungen dieser Rechte besprochen werden.