Druckschrift 
3 (1795)
Entstehung
Seite
333
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angeführte» Schriften, und andern, welchevon der Taxation der Wälder handeln.

Um bei? der Bestimmung des ökonomi-schen Werthes eines Grundstücks am sicher-sten zn verfahren/ wäre freylich am besten,daß man erst einen gewissen Maasst-ab fest-setzte , und nach diesem mehrere Jahre nacheinander den Ertrag eines Grundstückes, wcl,ches gehörig bearbeitet und bestellet wird, be,merkte, hierauf aus diesen Beobachtungen eingewisses Mittel zöge, und die Kennzeichen vonder Beschaffenheit des Bodens bey Seitesetzte. Aber freylich würde dies eine kaum zuübersehende Wcitlauftigkeit seyn, und die Be-mühung eines ganzen Collegü viele Jahre nacheinander erfordern, wenn man so mit einerganzen Provinz verfahren wollte. Man be-gnüget sich daher gewöhnlich, die Grundstückeblos durch Achtsleuce, oder beeidigte Per-sonen , welche die beste Kenntnis von der Feld-mark , den Rechten und der Versassung einesOrtes haben, nach einem gewissen durchgangi-gen Fuße, z. E. nach dem Kaufpreise, taxi-ren zu lassen, wo man denn aus den Taxen,die von verschiedenen Achtslenten geschehensind, allenfalls ein arithmetisches Mittel neh-men kan. Die Umstände, worauf solcheAchtsleute Rücksicht zu nehmen haben, sindoben erwähnt worden.

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