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III. Sind nun die Wannen in Ansehungihrer Figur, Güte, und Inhalts, genau be-stimmt, ss wird es gewöhnlich durch eine Ver-losung ausgemacht, in welcher Wanne einjeder Interessent bey der Verthcilung der Feld-mark seine Grundstücke beysammen erhalt.Hieraus wird alsdann die Einthcilnng vorge-nommen. Bey der Verthcilung selbst darfman sich aber keineswegs, in Rücksicht desInhalts der einzelnen Grundstücke, nach denLagerbüchcrn richten, die etwa schon vorhan-den wären, noch weniger nach den Angabender Interessenten, sondern alles muß aufs ge-naueste nach der speciellen Vermessung derFeldmark bestimmt werden. Denn die vielfa-chen Abweichungen des Feldmaaßes in altenLagcrbüchern, und die unrichtigen Anzeigen derInteressenten von dem Inhalte ihrer Grund-stücke , sind oft so schwankend, daß zu einerrichtigen Einkhcilung der Feldmark nothwendigeine geometrische Aufnahme vorhergegangenseyn muß. -— Diese, nebst der Erwägung derlocalen Güte eines jeden Grundstücks, giebtalsdann einen sichern Maasstab, nach welchemman einen, jeden Interessenten das scinige ineiner ihm durch das Looß zugefallenen Wannezumessen und anweisen kan.
IV. Was die Theilungslinien betrift, diein eine Wanne zu liegen kommen, so sollensolche, so viel als möglich, gerade, und einen