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3 (1795)
Entstehung
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364
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Z64

XXXII. Kapitel.

Von Entwerfung der Charte einesganzen Landes.

§- Z4D- A^enn von der Charte einesganzenLandesdie Redeist, so verlangt man vorzüglich die in demsel-ben vorkommenden Städte, Flecken, Dörfer,Aöke, in ihrer richtigen Lage gegen einander.Ausserdem sollen die Hauptwendungcn derFlüsse, Gebürge, Landstrassen, die Gränzeneinzelner Bezirke von Dorischafren, Aemternu. dgl. , endlich die merkwürdigsten Seen ,Sümpfe u. s. w. auf der Charte gehörig ver-zeichnet seyn. Hingegen bleiben die zu denDörfern gehörigen einzelnen Felder, Acckcr,Wiesen u. dgl. auf der Charte eines ganzenLandes aus der Ursache weg, weil da oftzehn und mehrere Ruthen des verjüngtenMaaöstabes nur einen Punkt ausmachen, undes also eine vergebliche Arbeit seyn würde, sosehr ins Detail zu gehen. Diese Dingegehören vielmehr in die sogenannten Flur-Risse, zu deren Verfertigung im vorherge-henden bereits die Anleitung gegeben ist.

Z4i.