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mm, daß das Licht ohngefähr. parallel miteiner Linie einfalle, welche von der linkenSeite her/ etwa unter einem Winkel von 45°,gegen die untere Gränze des Vierecks / wo-mit ein Riß gewöhnlich umfasset wird / ge-neigt ist. So werden also alle erhabenenGegenstände ihren Schatten mir dieser Linieparallel nach der rechten Hand zu / werfen.Wie ohngefähr aus VlII.) bey v, rv
zu ersehen ist.
Gegenstände / worauf die Lichtstrahlenschief auffallen / werden nicht so stark erleuch-tet / als solche / auf die das Licht senkrecktauffällt / welche Vorschrift besonders beymAnlegen der Berge / nach ihren verschiedenenAbdachungen / Wendungen u. dgl. zu empfeh-len ist / uni ihnen / so viel als möglich / einnatürliches Ansehen zu geben.
Auftragung der Farben.
tz. 260. Hiebcy sind folgende allgemeineVorschriften zu merken:
I. Wenn man eine beträchtliclw Flächemit Tusche oder Farbe / gleichförmig zu über-legen hat / so muß man keine wcissen Punkteund Streifen auf ihr stehen lassen / die indem Schälgen abgeriebene Farbe beständig ingleicher Stärke erhalten / sie bey jedesmaliger
Fül-