Druckschrift 
3 (1795)
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Schatten und Licht

II. Vollkommen nach perspektivischen Re-geln zu zeichnen / eine Arbeit seyn würde, dieman weder verlangen, noch dem Feldmesserbelohnen würde. Wenn man sich beymSchatten in einem geometrischen Risse nurohngefahr nach der Gestalt und Höhe einesKörpers, und nach der Direktion der einfal-lenden Lichtstrahlen richtet, so wird es zurei-chend seyn. Das allgemeine davon wäreetwa folgendes:

Licht, welches von einem leuchtendenKörper ausgehet / bewegt sich nach geradenLinien. Stößt es an einen dunkeln Kör-per/ so wird es aufgehalten/ und hinter demKörper ist ein RauiN/ wo keine Lichtstrahlenhintrcffen / wo also Schatten ist. Daßsich dieser nach dem Körper selbst / nach derRichtung des einfallenden Lichtes / nach derLage der Fläche/ worauf der Schatten gewor-fen wird u. dgl. / bestimmen werde / erhelletvon selbst. < Genau die Figur des Schat-tens ztt zeichnen / lehrt die Perspectiv. Ingeometrischen Rissen ist es zureichend/ ihn nurohngefahr nach dem Augenmaase anzugeben.

Eigentlich wäre es nun einerley/ nachwelcher Richtung man das Licht einfallen las-sen wollte. Es ist aber allgemein angenom-men /