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dem Fortgehen des Fahnenträgers hinderlichsind, so muß ein Gehülfe desselben ein Brettmir sich führen, das man über die Gräbenlegt, die sich nicht überschreiten lassen.
VIII. Wenn das Vorland zwischen demDeiche und dem Strome, wie es hausig ge-schiehet , so weich ist, daß der Fahnenträgernicht im Stande ist, längst den Ufern fortzu-gehen , so muß er suchen auf einem Kahnelangst des Uferö hinabzufahren , auszusteigen,wo sich bequeme Standpunkte nehmen lassen,oder mit dem Kahne stille zu halten, und dieFahne in die Höhe zu richten. In diesemFalle wird man das Verfahren (IV.) beson-ders bequem finden, weil das Zurückfahrenmit dem Kahne, und das Abstecken der Num-mern , welches sonst nach (III. ) geschehenmüßte, dadurch vermieden wird.
IX. Wenn an den Ufern Gebüsche vor-handen sind, so muß man bey den Haupt-krümmcn hohe Stangen mit Strohwischen auf-richten , und das Gebüsch wegräumen, so vielsich thun laßt.
X. Inseln? Sandbänke u. dgl. werdenohngcfähr nach dem Augenmaase gezeichnet,wenn ihre größte Länge v , und Breite x z?,nebst einigen andern Punkten, aus der Stand-linie oder ab festgelegt worden sind.
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