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Amalie von Oranien, geb. Gräfin zu Solms-Braunfeld : ein Lebensbild
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bringen sollen alle die Herrlichkeiten, Lande, Häuserund andere beweg- und unbewegliche Güter, activa undSchulden, keine ausgeschieden, wie wir solche zu gegen-wärtiger Zeit besitzen, innen haben oder Uns zu-ständig sein.

Dergestalt da es sich begehe, daß Wir Prinz Hen-rich Friedrich (sic!) l ) vor wohlgedachtem Fräulein Ama-lien ableben, wenig oder mehr Kinder, so aus vor-geschriebener lTcirath gezeuget, hinterlassen sollen odernicht, daß auf denselben Fall Ihre Liebden wieder zuIhr nehmen soll alle die Güter, bewegliche und un-bewegliche, Forderungen und Schulden, so von IhrerSeite eingebracht; item alle Kleider, Kleinodien, Juwelenund Geschmuck zu Ihrer Liebden Dienst gehörig,beneben der Morgengabe, die Wir Prinz FriedrichHenrich Ihrer Liebden nach Unserem Gutdünken undDiscretion verordnen und geben sollen. Ferner sollwohlgemeldetes Fräulein Amalie auf Vorgesetzten Fallaus den gereyden (sic!) Gütern, die Wir Prinz HenrichFriedrich hinterlassen, zu einem Witttliumsgeld em-pfangen und genießen zehntausend Gulden zu zwanzigStüber jährliehs, anzurechnen von Unserem Ableben undbis in Ihren Sterbtag zu continuiren: wofür Wir sonder-bar verpfänden und verschreiben Unsere Herrlichkeit zuGertrudenburgk mit der Fischerei und allen anderendazu gehörigen Nutzungen. So soll und mag über undneben obgemeldetem Wittthumsgeld wohlgedacliteniFräulein Amalien nach unserem Ableben zu IhremWohnhaus eines Unserer Häuser, so Wir in Hollandhaben, erkiesen und wählen: welches Wittthum ausUnserem Sterbehaus oder von Unserem Erbe genommen,mit allem Zubehör und Mobiliar ausgerüstet und von

*) Im Holländischen steht stets Friedrich Heinrich.