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Ihro Liebden Dero Leben lang leibzüchtig - bewohnetund gebraucht werden soll. Doch daß Ihre Liebdeninzwischen solches Haus in gehörlichem Wesen, Bauund Besserung unterhalten.
Sollte aber wohlgemeldetes Fräulein Amalia vor UnsPrinz Henrich Friedrich aus dieser Welt absterbenund eines oder mehrere Kinder von uns Beiden gezeugthinterlassen, auf solchen Fall ist abgeredet und bedingt,daß Ihrer Liebden Kind oder Kinder oder in Mangelderselben Ihrer Liebden nächste Blutsfreunde und Ver-wandten zu ihnen sollten nehmen, empfangen und ge-nießen alle vorgeschriebenen von Ihrer Liebden ein-gebrachten Güter, Kleider, Kleinodien, Geschmuck, Zier-ratlien und Morgengabe: es sei denn, daß Ihre Liebdendurch Testament oder anders davon wollte Verordnungtlmn und disponiren. Auf solchen Fall die wohlgemel-deten Fräuleins Erben einigen Rechtsanspruch oderForderung auf vorgedachte Herrlichkeiten und Güter,die Wir zu Ihrer Liebden in die Ehe gebracht, nochauf einige anderen vorigen Güter, die Wir im währen-den Ehestand durch Erbfall, Schenkung oder sonstanderen Titel erlangen mögen, noch auf einige andereErrungenschaften dieser Unserer Ileirath nicht sollenzu suchen oder sich anzumaßen haben. Wie hingegenwohlgemeldetes Fräulein Amalia, im Fall Wir PrinzHenrich Friedrich vor Ihrer Liebden sollen absterben,an alle vorgeschriebenen zugebrachten und nach derHand eroberten Güter und Errungenschaften keinesAnspruchs noch Rechtens sich soll haben zu unter-fangen; weiteres denn Ihres Wittthumsgeld und Wohn-hauses wegen eben ist Vorbehalten und abgeredet.Ferner ist bedingt und abgeredet, daß auf einen oderanderen Absterbefall wohlgemeldetes Fräulein Amalianoch Ihre Erben einigen Schaden oder Verlust nicht