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Berlin oder Geschichte des Ursprungs, der allmähligen Entwickelung und des jetzigen Zustandes dieser Hauptstadt : in Hinsicht auf Oertlichkeit, Verfassung, wissenschaftliche Kultur, Kunst und Gewerbe
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ton appellirt worden war, in letzter Instanz; er folgte dem Kur-,fürsten, allerwegens wo er sich aufhielt. Als die Kurfür»sten ihre beständige Residenz in Berlin aufschlugen, befandsich das aus dem Oberhofmarschall als Chef, dem Haus»Voigt als Richter und einigen Untcrbcamten bestehendeHofgericht, aus dem Schlosse; es hatte die Gcrichtsbar»keit über das Schloß zu Berlin, und über alle zu demSchlosse und der Schloßfrcihcit gehörigen Häuser, Burg-lehcn und Freihäuscr, imglcichcn über die untern Hofbc-dicnte i), und wie wir es oben gesehen, so war auch die ersteAnlage des Werders seiner Jurisdiction, eine Zeitlang, un-terworfen. Bei dem Bau des neuen Schlosses im An-fange des 18tcn Jahrhunderts, ward die Hausvoigtci oderdas Hofgericht auf dem Werder in die Untcrwassersiraßeneben der sogenannten alten Münze verlegt. Bei Erweite-rung der Münze im I. 1750 ward sie nach dem jetzigenPlatze zwischen der Ober» und Nicdcrwallstraße, wo bisdahin die Stallung des Jägerhofes befindlich war undüber derselben einige Jagdbcdicnten wohnten, gesetzt, unddavon hat der Platz, an welchem dieses Gebäude liegt, denNamen von Hausvoigteiplatz oder Platz an derHausvoigtei 2) erhalten.

1) Dies gehört jetzt zu den Attributionen des Kammergerichts. S.die Anmerk. 2).

2) DaS eigentliche Hofgericht ist gegenwärtig mit dem Kammer-gerichte vereiniget, und das jetzige Hausvoigteigcricht, amHausvoigteiplatz, No. tl, ist für kammergerichtliche Gegenstände be-stimmt, welche nicht über 50 Thlr. betragen, und bestehet aus 1 Direktorund? andern Beamten. Hinter dem Hauptgebäude, auf zwei Höfen, be-finden sich Gefängnisse für Personen, welche dem Kammergerichte instrafbaren Fällen unterworfen find. Die Aufsicht hierüber hat eineGerichtSperson als Hausvoigt und ein Gefangeninspcktvr. Zm Vor-derhause, zwei Geschoß hoch, find die Gerichtsstuben, die Amtswoh-nung des Hausvoigts und ein Saal, der als Kirche, unter dem Na-men von Hofgerichtskirchc,. zum Gottesdienst für die Gefangenenbenutzt wird.

Der HauS voigteiplatz hat noch im gemeinen Leben verschic-