Druckschrift 
Berlin oder Geschichte des Ursprungs, der allmähligen Entwickelung und des jetzigen Zustandes dieser Hauptstadt : in Hinsicht auf Oertlichkeit, Verfassung, wissenschaftliche Kultur, Kunst und Gewerbe
Entstehung
Seite
191
Einzelbild herunterladen
 

191

beiden Residenzstädte Magistrat separirt bleiben, undvonkeinem andern, als Uns oder Uusern Statthalter, Ober-Präsidenten und Geheimen Räthcn depcndircn, und davorallein, und sonst von keinem andern mehr auf bedürfendenFall, es fei in civilidus oder erirninulikus zu erscheinen,und zu gehorsamen schuldig sein, und also nichts aus be-scheiden, was zu einer Regalität einer Burgfrcihcit gehörig,zu genießen haben sollen. Gestalt wir deswegen hiermitUnsere Statthalter, Ober - Präsidenten, Geheimen - Hof-Kammer- Gerichts- Konsistorial- Amts- und andern Rä-chen und Bedienten, absonderlich denen Magisträtcn unsererbeiden Residenzstädte, auch sonsicn männiglich, wes Stan-des oder Würden dieselbe sein möchten, gnadigst befehlen,sich hiernach gehorsamst zu achten, und Jmpctranten hicr-widcr nicht turbiren, sondern vielmehr in Unfern hohenNamen dabei schützen, und absonderlich dieses ihnen wohl-wisscnd und bedächtlich gnadigst gegebenen Privileg» würk-lichen Genuß empfinden zu lassen." Daher ist der Wer-der mehrere Jahre hindurch unter der Jurisdiction desHausvoigts oder Hofrichters gewesen, und nur im1.1b67 als der Anbau und die Zahl der Bewohner dieserneuen Stadt bedeutender geworden war, wurde ein eigenerMagistrat, für den Friedrichswerdcr in Vorschlag gebracht O,und so wurden Bürgermeister und Rathshcrrn gewählt undvom Landesherrn bestätigt.

Nach der Hofordnung des Kurfürsten Joachim II. 2)hatte der Hausvoigt die Aufsicht über die innere Haushal-tung des Landesherr» und ersetzte das Hofmarschallsamt,zugleich richtete er die Streitigkeiten oder Vergehen der Hof-bcdienten; in früheren Zeiten entschied er sogar ini Namendes Regenten Urtheile, gegen welche von den Vogteigerich-

1) König, Schild, von Berlin, Th. II. S. 107. 132.

2) König, Schild, von Berlin, Th. I- S. 2^6 n. folg. DieOrdnung ded HnuSvoigts befindet sich S. 259 u. folg.