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ses zu Kleidern der Männer, und das Tragen ganz sam-mctncr Jacken verboten, doch mögen die Frauen und Jung-,stauen tragen Atlas, Tamaschcn (Damast), ZindcltorteJacken und Brüstlcin mit einem kleinen Strich Saimnct ver-brcmt, güldene Ketten bis zum Werthe von 50, höchstensK0 rhcin. Gulden, Perlen aber nur, wenn man sie vonseinen Eltern ererbt hat. Den Männern des zweiten unddritten Standes wird zu ihren Ehrenkleidern Kamclott, Kar-teten, Grobgrün „Vorstadt, und was darunter ist, auchcinländischcs Tuch, mit einem Wülstlcin Sammet; von den-selben Zeugen sollten auch die Ehrcnröcke der Weiber undTöchter sein. Den Dienstmädchen wird seidenes Gewand,Perlenbändchen, Unzcngold verboten, bloß brückischerAtlas (Atlas aus Brügge in Flandern), Vorstadt, Arriß(Rasch) und kindisches Tuch, ohne Verzierungen, erlaubt^).
Es hatte also im Anfang der Regierung Johann Ge-org's das Ansehen, als ob der Hof sowohl als die übrigenEinwohner von Berlin zu der alten Einfachheit der Vor-fahren zurückkehren würden; und allerdings hielt auch derRath strenge über die Befolgung seiner Verordnungen.Der Hof fand aber, wie unter den vorigen Regierungen,noch immer viel Vergnügen an kostspieligen und geräuschvol-len Festen als Lanzenbrcchen, Ringelrcnncn, Jagden, Feuer-werken, vermummten Schlittenfahrten, vermuthlich auchan Schauspielen, wie die damalige Zeit sie mit sich brachte.Der Kurfürst hatte einen eigenen Kapellmeister, und eineansehnliche musikalische Kapelle 2).
Dabei geschah doch Manches für den Ausbau unddie Verschönerung der Hauptstadt. Im I. 1373 warddurch Desidcrius Korbianus der Lustgarten, jedoch größtcn-thcils als Obst- und Küchcngarten, eingerichtet. Der kur-fürstliche Baumeister, Ritter Chiaramcla di Gandino, der
t) König, Schild, von Berlin, Tl). I. S. 106 — 120.2) Wilken, t820. S. VW u. ff.