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letzt gedachten Jahre 1517 statt gefunden. Das Kammergcricht bestand anfangs aus zwölf Richtern, Rathen undBeisitzern, von welchen der Kurfürst vier, und die Präla-ten, Ritter und Städte acht wählten. Vor diesem Rich-terstuhl sollten alle die gezogen werden, die teincm sonstigenLand- Stadt- und Hofgcrichte unterworfen wären; alleGrafen, Ritter, Räthe, die vor keinem Amte verklagt wer-den könnten, und alle, denen in den Untcrgerichtcn die Ge-rechtigkeit verweigert oder verkehrt worden fei. Bei diesemGerichte wurde, wie schon oben bemerkt worden, das rö-misch-kaiserliche Recht eingeführt, doch den allgemeinenLandcsgcsetzcn, und den Rechten der Städte, in so fern sieauf Billigkeit und Vernunft gegründet waren, unbeschadet.Die Sitzungen fanden im kurfürstlichen Schlosse zu KölnStatt, späterhin in dem ehemaligen gräflichen Adam vonSchwarzcnbcrgischcn, davon benannten Kollegien Hause amEingang der Brüdcrstraße No. 1—2., bis Friedrich Wil-helm 1- im I. 1734 das jetzige Haus in der Lindcnstraße,der Markgrafcnstraßc gegenüber, von Gcrlach erbauen ließ,und im 1.1734 aus dem alten Kollegienhause in der Brü-dcrstraße die damaligen sämmtlichen Justizkollcgicn hiehcrverlegte.
Als ein Beispiel des Hasses, den man in der damali-gen Zeit gegen die Juden trug, darf das furchtbare Gcrichtnicht unerwähnt bleiben, welches im I. 1510 an 38 Ju-den vollstreckt wurde, wegen einer Anschuldigung, welchein diesen Gegenden in jener Zeit gar viele Juden auf dasBlutgerüst oder den Scheiterhaufen brachte, daß sie näm-lich geweihte Hostien an sich gebracht und zu muthwilligerVerhöhnung gebraucht, so wie unschuldige christliche Kin-der gekauft und auf gräuliche Weife zu Tode gemarterthätten, um deren Blut als Arzneimittel anzuwenden. DieHinrichtung der Juden sowohl als des Kirchenräubcrs,welcher ihnen die Hostien verkauft hatte, Paul Frohm, ei-nes Kesselflickers zu Bernau, geschähe am Freitage nachSt. Margarcthcntag auf dem neuen Markte mit großer