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Berlin oder Geschichte des Ursprungs, der allmähligen Entwickelung und des jetzigen Zustandes dieser Hauptstadt : in Hinsicht auf Oertlichkeit, Verfassung, wissenschaftliche Kultur, Kunst und Gewerbe
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Bologna, bei seiner neu angelegten aber gleich von In- undAusländern sehr besuchten Universität zu Prag, als erstenProfessor der Rechte, um es zu lehren und in seine Erb-länder einzuführen i). Nach der Absicht des KurfürstenJoachim I- sollten auch die märkischen Stände das römi-sche Recht oder das Kaiscrrccht annehmen. Um diesenZweck zu erreichen, wurde ebenfalls auf der Universität zuFrankfurt römisches Recht gelehrt, und hiermit stand einGerichtshof, in welchem künftig nur vorzüglich nach die-sem Rechte gesprochen werden und was den übrigen Untcr-gcrichtcn zur Norm dienen sollte, in nothwcndigcr Verbin-dung. Dieser Gerichtshof ist das Hof- und Kammcr-gcricht zu Berlin, dessen Stiftung im 1.1516 oder 1517Statt fand 2).

Aus einem Schreiben des Kurfürsten an den Bischofzu Brandenburg, Hieronymus Scultctus, sieht man, daßJoachim I- die Ordnung des kurfürstlichen Kammergcrichtsin der Mark Brandenburg und andern zugchörendcn Herr-schaften und Landen den Bischöfen zu Brandenburg undLcbus zur Prüfung vorgelegt hatte; letztere dauerte voinApril 1516 bis zum Octobcr 1517, und die Stiftung die-ses neuen Gerichtshofs, in Absicht dessen der Kurfürst er-klärte, daß er selbst in Rechtssachen dem Spruche desselbensich unterordne, hat wohl erst mit cinmüthigcm trefflichenRath seiner Prälaten und Vcrwilligung der Grafen, Her-ren, Ritterschaft, Mannen und Städte, wie am Eingängeder Kammergerichts-Ordnung 2) gesagt wird, in dem zu-

1) Möhsen, Geschichte d. Wissenschaften:c. in der Mark. S. 188.

2) s. den gelehrten Aufsatz in der Zeitschrift für wissenschaftlicheBearbeitung des preuß. Rechts, vom Geh. Ober-Justizrath Simonund dem Stadt-Justizrath von Strampff. 1828. Bd. I. Heft 1. S.177 u. ff.

3) Ist in Mtzlius Sammlung märkischer Verordnungen, Th. II.Abth. I. No. 1. abgedruckt.