ncbst dem dasigen Zolle, und außerdem die Urbcdcn i) unddie Juden 2) unter gewissen Bedingungen versetzte. AlsLudwig I- im 1.1351 die Marken seinem Bruder Ludwigdem Römer 2) oder Ludwig II. abgetreten hatte, umsich nach dem Hcrzogthum Oberbaicrn zu begeben, wasihm zugefallen war, und Ludwig der Römer, nach einge-tretener Großjährigkeit seines Bruders Otto, diesen im I.1360 zum Mitregcnten angenommen hatte, so tilgten beideFürsten im I. 1303 diese Verpfandungen dadurch, daß sieden Städten Berlin und Köln die Urbedc daselbst, so jähr-lich 50 Mark Silber betrug, auf 18 Jahr verschrieben,wogegen die Städte die vorgcdachten Pfänder zurückgebe!?mußten.
Otto, der nach dem Tode Ludwigs des Römers imI. 1305 allein regierte, trat in? I. 1373 die Marken demKaiser Karl IV., aus den? Luxemburgischen Hause, fürseine Söhne Wenzel und Sicgmund, gegen einige Entschä-digungen, ab, und ging nach der Obcrpfalz. Dem b «tie-rischen Hause, das seit 1320 bis 1373 in den Markenregiert hatte, folgte nunmehr das Luxcmburgische Hausvon 1373 bis 1415. Karl, der während der Minderjäh-rigkeit seines Sohns Wenzel die brandcnburgischen Länderbeherrschte, starb 5 Jahre nachher in? 1.1378. Da Wen-zel nun König von Böhmen und deutscher Kaiser wurde,überließ er die brandcnburgischen Besitzungen seinem Bru-der Sicgmund oder Sigismund, der sie im I. 1388 anseinen Vetter Jodocus oder Jobst verpfändete, und als sie
t) Die Urb cde oder Orbede bezeichnet die Abgabe, welchevon den Grundstücken, besonders von den Feldern, zur Erkenntnißder Oberherrschaft und des Eigcnthuins, entrichtet wurde, von bit-ten, d. h. ein ergebeteneS Geld. s. Adelungs Wörterbuch.
2) Das? die Juden versetzt wurden, bedeutet, daß die Schntzgel-der, welche sie für die Erlaubniß, sich hier niederlassen zu dürfen,zahlen mußten, von der Stadt eingezogen wurden.
st) Ludwig hieß der Römer, weil er in Rom geboren war.