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rer, als das, wie Er es nannte, „beklagenswerthe Recht überLeben und Tod." Ein Todcsurtheil unterschrieb Er höchstungern, mit widerstrebender, wie mir der Geheime Cabinets-rath Albrccht sagte, mit zitternder Hand, und Er war dann,wenn es geschehen und geschehen mußte, eine lange Zeit stillund in sich gekehrt. Gewöhnlich verwandelte Er aber dieTodesstrafe in Gefängnißstrafe, und wo dieß, bei der Schweredes begangenen Verbrechens, unzulässig war, forderte Er noch-maligen Bericht vom Justiz-Minister, mit dem ausgesproche-nen Wunsche, daß sich mildernde Umstände und Motivemöchten auffinden lassen. War dieß unmöglich, so schob Erdennoch die Sache zurück, bis Er wiederholentlich daran erin-nert werden mußte. Für alle Sein Gemüth angreifendenDinge brauchte Er immer das Wort: „Erschrecklich!"und Er betonte es mit einem Schmerzenslaute.
Aus diesem psychologischen Gesichtspunkte ist zu beur-theilen das Benehmen des Königs bei dem berühmten, zuseiner Zeit vielfach besprochenen und beschriebenen FonkschenCriminal-Prozessc, wo der Assisenhof fast einstimmig das To-dcsurtheil ausgesprochen hatte, der König aber die Bestäti-gung und Vollziehung verweigerte, weil Er, subjectiv, sichvon der Gerechtigkeit des gefällten Urtheils nicht überzeugenkonnte. Er ließ mich damals zu sich rufen. Er ginggereizt und in Gcmüthsbewegung im Zimmer auf und ab,und konnte sich nicht zufrieden geben, daß, nach eingegange-nen Nachrichten, die Ankläger und Feinde des unglücklichenFonk, voll Freude über seine Verurtheilung zum Tode, durchdie Assisen, ein Ballfest angeordnet hatten. „Erschreck-lich", rief Er aus, „sich zu freuen, wenn ein Mensch zumTode verdammt ist. — Wo solche Gefühle und Aeußcrun-