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bürgerlichen Pflichten. Auch ihm ist höchstes Ziel —-ein guter Mensch zu scyn und ein guter Bürger,Warm schl gt sein Herz für's Vaterland und den Für/sicn; Liebe für's öffentliche Wohl und Gcmeinustmierweitern sein Herz, höher steht ihm öffentliches Wohl,als engherziger Eigennutz; treu befolgt er die Gesetze,heilig find sie ihm; nie betrügt er den Staat um diegesetzlichen Abgaben; nie entzieht er sich einer Pflichtgegen denselben, am wenigsten der — das Vaterlandzu verthcidigcn, wenn es Noch thut; er thut gernetwas zum Wohl des Vaterlandes, ohne zu fragen,waS wird mir dafür; auch spricht er frcymüthig gegenjede Gesetzes/Verletzung, aber da, wo cs gilt', und er
in Zaum zu halten; denn dessen Uebermnth verübt vielVöscs. Strafet sie, wenn sie die Gesetze und Landes?ordnnngen übertreten; lasset ihnen nicht zu, daß siejemand wider Gebühr beschweren können. — HatteEuch jemand bisher beleidigt, so bitte ich, daß Ihr'Svergessen wollt. Es steht keinem Fürsten wohl an,wenn er eine, im Privatstandc empfangene Unbilligkeiträchen will. Hingegen strafet die Schmeichler, die allesEuch zu Liebe, und nichts zu des Landes Wohlfahrtreden wollen. Werdet Ihr ihnen folgen, so werdet IhrEure klugen Räthe verlieren, und Euch in große Ge-fahr vieler schädlichen Neuerungen stürzen. — Jetzowerde ich, liebster Sohn, versammelt zu meinen Vätern;lebet Ihr glückselig, und regieret wohl, so werden Euchdie Frommen lieben und die Bösen fürchten. Ihrwerdet von de» Gegenwärtigen geehrt, von den Abwe-senden gelobt, und wann Ihr diese Vatertrcue zu Her-zen nehmen und folgen werdet, mit unsterblichem >rühm gekrönt werden."