Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
Seite
276
Einzelbild herunterladen
 

KM^

276

dem obersten Landes.-Justizhofe die Entscheidung über-tragen werden;

Der Fürsten.- oder Bundestag (eines beständigenReichstages, wie ehemahls, bedürfte es nicht!) könnteals Regel alle zwei) Jahre, in besonder» Fallen au-ßerordentlich Statt finden; die Fürsten erschienen aufdemselben, nach heilsamer altdeutscher Sitte, in derRegel persönlich, nur als Ausnahme durch Gesandten;das würde Deutschlands ehrwürdige Fürsten immermehr befreunden; auch würde es der Vc-Handlung ei-nen offenen, geraderen und rascheren Gang geben;

Auf diesem Fürstcntage möchte jeder Fürst, ohneRücksicht auf die Größe seines Landes, eine und zwargleiche Stimme, wie in der alten Vätcrzcit, haben;eines Oberhaupts, dessen Wahl nur zu leicht Eifer-sucht , Spannungen und Mißhclligkciten unter de»Fürsten, wie ehemahls, veranlassen würde, bedürftees nicht; der Vorsitz oder das Präsidium wechselterathlicher unter den Fürsten der Reihe nach, jedes-mal)! auf die Dauer des Bundestages; zur Vermei-dung des Rangstreits und eines Nang.-Cercmoniels,welches ehemahls so manches Nachteilige mit sichführte, gäbe es kein oben und unten, keine feste»Plätze;

Zur Versammlung des Bundes würde eine gele-gene, angemessene Stadt gewählt, und dem Bundegemeinschaftlich angehörig erklärt; der Bund ordnete