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1 (1814)
Entstehung
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262
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gegen ihre Eigenmacht rcclamircn, die berüchtigten/e>^6.c erneuern und auf neue gleiche Thcic

lung des vorhandenen Badens antragen? Würde nichtdie jetzige Generation in einem Staate eben so gutdie Verkaufe der Vorfahren, ja selbst nachtheiligeFriedensschlüsse derselben von Rechtswegen widerrufenund aufheben können? Würde ein Fainilicn.-Fidceonumis; von den samnitlichcn lebenden Familicnglicdcnirechtlich und gültig aufgehoben werden können? TuestFragen werden hinreichen, sich darüber zu vereinigt'»,daß die gegenwärtigen Mitglieder einer Eommüne die/jenigen sind, welche eben so gut, als sie, ohne aneinen Widerspruch künftiger Generationen zu dcnken>ihre Gemeinheit für Tarlehne verpfänden, und Thcilcdavon veräußern können, auch das ganze Eigenthmnihrer Gemeinheit an sich selbst durch Thcilung ven-äußern dürfen. Kann der, welcher sich in einer Stadtanbaut, wo keine Gemeinheit ist, sich nicht beschwe.'ren, daß keine da ist: so kann das eben so wenigderjenige, welcher sich nach zwey oder, was gleichist, nach zweihundert Jahren in der Stadt anbaut,in welcher man, zum großen Nutzen dieser Stadt,jetzt die Gemeinheit theilt.

Polizeiliche Beförderungsmittel.Die meisten derselben sind dem Flor aller Gc/werbe gemein: Wegebau, Schisfbarmachung von Flüst