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immer, wie die Erfahrung bisher bestätigt hat, derForstcnltur nachthcilig geworden. Im Gcgcnrheil darfsie nur negativ seyn, das heißt, sie muß sich auf ei,'geutlichc Forstpolizey beschränken; nur auf Holzverwü-stung muß das Forstaml wachen, und dagegen poli-zeilich eintreten. Eben so ist Belehrung über vor-rhciihafte Forsteultur an ihrem rechren Orre. Bevor-mundung der Gewerbe taugt nirgend, und auch hiernicht; sieht man doch gar häufig nur zu sehr den auf-fallenden Abstand der öffentlichen Forsten gegen diedaneben liegenden Privatgehölzc; und naturlich: derPrivatmann hat kleinere Bezirke, er pflanzt und eul-lirurt für sich selbst und seine Nachkommen, der Forst-mann, besonders die nntcrcn Forstbeamtcn zeigen sichnur zu oft als Micthlingc, und benutzen nur zu oftdie ihnen verstattcte Einmischung in die Privat-Holz-cultur zu Amnaffungen und zu ihrem Privatvortheil.Traurig sind die Dcnspielc, welche mau in vielen Ge-genden darüber machte.
Gemcrnheit 6 tbeilu > rgcn.
Eins der wichtigsten Beförderungsmittel dcr Land-wirthschaft und des Lnndesflors sind die Gemeinheils-theilungcn, das beweiset die Erfahrung überall, wojene Statt fanden. Sichtbar blühten die Dörfer, wostlchc Thcilungcn geschahen, vor de» benachbarten aus;Gemeinheiten, welche nur die elendeste Viehweide gc-