Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
Seite
175
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Mi überhäufte sogenannte gemeine deutsche Proeeß oh-ne wahre Basis: war ein Wunder, daß sich dieSprichwörter unter uns bildeten: das Recht hat eine^ wächserne Nase, und: ein magerer Vergleich ist best! scr, als ein fetter Proeeß?

Dieses Unwesen mit Unwillen erkennend, machteeinst Preußens großer Iricdri ch schon wenige Jahrenach dem Antritt seiner Regierung, in den Jahren1746 f., wichtige Justizreformcn; und späterhin, seit1780, gab sein mächtiger Wille zwey achtungswerrhen,I in der Muttersprache des Volkes abgefaßten Gesetzbü,chmi, der allgemeinen Gerichtsordnung für die Pren-I fischen Staaten und dem Landrechlc, das Dasenn.i Mehrere Regierungen folgten diesem großen Muster,aber der jetzigen Zeit der Wiedergeburt bleibt es vor-kl ehalten, von Grundaus und überall zu helfen.

Gesetzbuch; G r u n d z ü g e zu ei n c ni gute n.So habe dann jede Nation künftig ihr, in ihrerMuttersprache geschriebenes vollständiges, allgemeines")Gesetzbuch, ohne den Dedarf eines subsidiarischen frem.-

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Nicht mehr jede Provinz, ja jede Stadt selbst, habe ihrebesonder»! Statuten! Wozu diese Verschiedenheit? Sieist ein llcberbleibsel des Mittelalters, wo jede Stadtdarin etwas setzte, eigene Gesetze zu haben; aber siesteht in sehr nachtheiligein Widerspruch mit der Einbeitund mit der Vereinfachung der Gesetzgebung in einemStaate.