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1 (1814)
Entstehung
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158
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soll der Erbverpächter sich bedingen? Eine Geldrentebeylcibe nicht, nein, eine Naturalrente. Jene ist ei-ner beständigen Verringerung unterworfen, diese bleibtzu allen Zeiten, bcp jedem Wechsel des Geldwertsgleichwerthig. Je mehrGeld nähmlich (und dessen Mengemuß, da es nicht verzehrt, alle Jahre aber mehr ed-les Metall gewonnen und vermünzt wird, immer mehrsteigen) also je mehr Geld, desto geringer sein Zins-wcrth, denn auch Geld ist Waarc; sahen wir ihn indem vorletzten Jahrzehend doch in einigen Gegendenzu z, 2, ja Procent fallen. Die Naturalien da-gegen halten mit dem Steigen und Fallen des Geld-wcrths in der Regel immer eilten zeitgemäßen, gleich»Schritt: ein großer Vorzug der Naturalrcntcn vor al-len andern "), und vornehmlich ein Bcstimmungsgrundder Weisheit, warum bei) de» Domainen, wie bei)

Anderer Meinung ist indeß der Herr Hofrath Luedel(übcr.Nationalindüstrie und Staatöwirthschaft Th. i>l,S. 528), welcher sagt:Urberach wo wir solche Ren-ten fanden, lebten die Pächter in einem armselige» Zn-stande ; und diesir Zustand war »m so kläglicher, jemebr der Pächter durch Dienste und in Naturalien, undje weniger er in baarem Geldc die Rente abtrug."Vermnthlich hatte der Herr Verfasser indeß vornehmlichNaturaldlensie im Auge, und dann muß man ihm bcn-siiimncn. Von der andern Seite bat die Rente in Na-turalien auch für den Lei stungsp süchtigen dasNützliche, daß sie dem gewöhnlichen Bauer, wenigstensnach seiner Ansicht, nicht so schwer fällt, als die Gest-reute. Das Äorn nähmlich hat aw, und ist gewohnt,erst die Pachte abzuliefetn, ehe er verkauft; soll er da-