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dem Lattdesherrn dem Grundherrn und demBauer auch ^ gebühre; allein dieses war in einerZeit, wo man die Bauern als die allgemeinen, zurKnechtschaft verdammten Lastthicre ansähe, über welchedie Landstättde, ihre Herren, selbst steuerfrei), nachWillkühr dift'vuirten. In Manchen Gegenden lastetedieser Fluch, den Inden gleich, lange traurig «if demLandmauusstünde; zum Glück für ihn, daß in den neu-em Zeilen, thcils hin und wieder dieser Bruck Mehroder minder aufgehoben, theils durch die gestiegenenKomprcise, und durch vermehrte Viehzucht, wohin derLu.Ms Und die deshalb so sehr gestiegenen Vichprcisegeführt hatten, gemildert worden ist.
So viel bleibt gewiß, daß diese Steuer selbst ZU^ des reinen Ertrages in Verhältnis' gegen die Be-steuerung der Gewerbe und der Capitalicn zu hoch ist.Wie! wenn man zu av Proccnt die Steuer von demreinen Ertrage der Gewerbe und der Eapitälien be-stimmen wollte, wohin würde das führen? Warumüber einen NahrungSzweig des Landes, die LaNdwirth-schaft, drückender behandeln, als die übrigen, denLandtnaMi härter, als den Städter? Bas wäre ge-gen das erste Hauptstcuer-Prineip, daß alle Einwoh-ner des Staats zu den Staatslasten vcrhältNißmälflgMit gleichen Schultern tragen sollen.
Um der Sache näher zu kommen, muß man dieK