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Mittclsatz 20 Nthlr., den jährlichen Erwerb
zu 1000 Rthlr. angeschlagen.
Bcy allen diesen sind die Sähe nach Verhältnis'der Beträchtlichkcit des Gewerbes zu steigern oder z»mindern.
Zehnte Hauptclasse.
Gelehrte und Beamten.
I. Welche auf fixe Besoldung stehen.
Satz 2 von hundert.
II. Andere Praxis treibende und auf Acestdenzien stehende.
Mittelsatz 12 Rthlr., unter verhältnißmäßigcr
Steigerung oder Minderung.
M 0 b i l i a r st c u e r.
Der Gegenstand dieser Steuer ist, wie schon derNahmen anzeigt, das Mobiliar - Vermögen'. Vondemselben kann aber nur das Ertrag gebende inRücksicht kommen, weil die Steuer nicht von dem Fondselbst, sondern von der Revenue, dem reinen Ertrageentrichtet werden soll. Ertragbringend ist indeß nur dasbaarc Capital und das Nutzvieh; die übrigenMobilien gehören bloß zum Bedürfniß, welches sie ab/nutzt, und mit jedem Tage an Werth, mithin demFond nach geringer macht. Also Capital und Nutz-vieh kommen nur bei) dieser Steuer in Rücksicht.