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imVerhältniß ihrer Kräfte gegen e in and erbesteuert werden.
Die letztere Hauptrückficht ist allerdings in derAusführung sehr schwierig, und nie wird man hierinzu einer vollkommenen Verhältnißinäßigkeit gelangen.Das mögliche Ziel ist hier nur das, den Umständennach möglichst Vollkommene. Dieses Ziel ist indcß de»der Patentstcuer, wie sie in Frankreich und den ausähnlichen Fuß organifirten Ländern Statt findet, gänz,lich verfehlt, vollends bey der fixen Steuer, und dieverhältnismäßige ist nicht geeignet, die großen Unver.'hältnißmäßigkcitcn auszugleichen. Die Einrichtung der-selben ist in wenigen Worten diese: die fixe Steuerbesteht in festen Sätzen für die verschiedenen Gcwerb-arten nach fünf Abteilungen, wovon vier: Clasfe»,und die fünfte.' außerhalb der Elassen, genanntwerden; die Satze der vier Elasten find sc nach der Be-völkerung der Eommüncn bis zu 400-0, bis zu 10,000und von 10,000 und darüber verschieden, die Sätzeder Gewerbe außer den Elasten find ohne Rückficht aufdie Bevölkerung gleich bestimmt. Die Besteuerten die-ser lctzttrn Abtheilung zu -0 Francs und darüber, unddie der bendcn erstem Elasten find zugleich der ver-hältnismäßigen Steuer unterworfen, welche in demZehntel des Micthwerths von Wohnung und Gewerb-local besteht, von Mühlen und Gastwirthshäusern meinem Dreißigstel des Miethwcrlhs.