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1 (1814)
Entstehung
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114
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doppelten Vortheil, daß es theils für das definitiveHauptrataster eine sehe nützliche Vorarbeit gibt, thcilsauch bis zur Anfertigung des letztem einstweilen eineverhältnismäßigere Stcucrvcrtheilung bewirkt. Dassel-be beruhet auf den Angaben jedes Eigcnthümcrs überseinen Besitz an Grundstücken nach gewöhnlicher Be-nutzungsart als Ackerland, Weide/ oder Wiescgrund:r., nach Lage, Maß und Bodengüte. Diese Aufnah-me geschieht Commünenweise.

In Ansehung der Lage werden, bcy etwas gro-ßen Fcldflurcn, diese nützlich in zwey oder vier Ab-theilungcn gebracht, und der Besitz nach diesen Abtei-lungen angegeben; haben einzelne Reviere in den Fcld-flurcn besondere Nahmen, wie das oft der Fall ist,dann müssen solche in den Angaben/Listen zur naher»Bezeichnung der Lage mitgenannt werden; außerdemmüssen die Nahmen der Angränzer an den beyde»Breite/Seiten angegeben werden.

In Ansehung des M aßes findet man besondersin Deutschland die Schwierigkeit, daß es in den ver-schiedenen Gegenden, oft auf kleine Bezirke, abwech-selnd ist; hier tritt nachher, bei) der Gencral/Redartion,die Mühe der Neduction ein. Noch schlimmer ist,daß sehr viele Eigemhümer, zumahl auf dem plattenLande, die Größe ihrer Grundstücke nicht wissen, da,her sie nur ungefähr, und meist nach Scheffeln Einsaat,angeben können; indeß wissen doch überall Einzelne