Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
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Grundsteuer; S teuer ca ta stcr.

Die Grundsteuer, diese älteste, und Jahrhundertelang cinz-ge Steuerart, ist ein Hauptpfciler jeder gu-ten Steucrverfassung, und die Hauptstütze des Staatszur sichern und leichten Herbeyschaffung der Staatsbe-dürfnisse. Die Vollkommenheit dieser, wie jeder an-dern Steuerart beruht auf der verhältnismäßigen Nich-tigkeit, der Gerechtigkeit ihrer Verthciluug. Die Mög-lichkeit einer solchen gerechten Verkeilung aber beruhttzdarüber ist jetzt wohl mir eine Stimme!) auf Ver-messung und Vonitirung; nur vermittelst dieser bepdenBedingungen gelangen wir zur wahren Grundlagejener Steuer, d. i. zu einem guten Steuercataster.

In älteren Zeiten erstreckte sich diese Steuer bloßaufs platte Land, was sich in mehreren Ländern bisauf den heutigen Tag erhalten hat; in den Städtenfindet man früh schon Accisen. Welchen Maßstab maubep jener Steuerart in den früheren Zeiten zum Grun-de gelegt hat, dieses deckt wohl meist überall dasDunkel des Alterthums; zu vermuchen ist, daß diealte Eintheilung in volle, halbe und viertel Erbe oderHöfe, wenigstens in Deutschland, ursprünglich allein,jedoch unter Verschiedenheiten der einzelnen Bauer-schaften in den Sätzen gegen einander, den Maßstababgegeben hat; mehrere Thacsachen habe ich in ältere»Nachrichten gefunden, welche diese Vermuthung unter-stützen; ja in verschiedenen Gegenden findet man noch