Druckschrift 
1 (1814)
Entstehung
Seite
56
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Senatsgliedern; ferner sind die französischen Prinzenund die Großwürdner stehende Mitglieder des Senats;der Kaiser prasentirt dem Senat die Wahleattdidatensowohl zu den Mitgliedern des Senats, als des Gc-sehgcbungsrorps, aus den von den Wahlcollegien vor-geschlagenen Individuen; eben so erhebt der Kaiser,außer den gc> verfassungsmäßigen Mitgliedern, nachGutftndcn auch andere Bürger zu Senatoren, es stehtihm also eine gcwisserrnassen willkührliche Vermehrungdes Senats frey; er ernennt den Präsidenten und dievier O.uestorcn des Gesetzgcbungscorps; er beruft, ver-tagt und prorogirt das Geschgebungscorps; der Kaiserschlägt im Senat und dem Gesetzgcbungscorps die Ge-setze vor, und die Gegenstände der Berathung hangenvon ihm ab; in den Städten von ;oon> Einwohnernernennt er die Maircs und ihre Vcysitzcr, in den klei-nern Städten werden sie durch die Präftctcn ernannt.Aste diese Bestimmungen sind freylich von der Art,daß sie die rcpräsentiven Behörden zum bloßen Schcin-ttnd Trugbild herabwürdigen, und so die ursprünglicheIdee entweihen. Außerdem hat der Kaiser das will-kührliche Recht des Kriegs und Friedens, also Willkührin der wichtigsten Angelegenheit der ganzen Nation,er kann also nach Belieben Eroberer seyn.

Die A usführung selbst hat überdieß keinen Schat-ten von repräsentativer Verfassung zurückgelassen. DerGrund davon lag ftcylich in dem organischen Einfluße